Auch kleine Vermieter müssen AKM-, RAW- und VGR-Gebühren bezahlen. Wir haben daher alle Informationen zusammengefasst.
AKM
Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkte Haftung, kurz AKM, ist eine Verwertungsgesellschaft, welche in Österreich die Rechte für öffentliche Aufführen und Wiedergabe von musikalischen Werken vertritt. Seit Oktober 2010 sind diese im Sinne des § 18 UrhG lizenzpflichtig.
AKM-pflichtig sind jene Vermieter, sobald im Zimmer oder einer Ferienwohnung Musik über ein Radio gespielt wird, oder über eine Website Musik zu hören ist. Es sind für die jeweiligen Vermietungseinheiten (1 Einheit = 1 Zimmer oder 1 Ferienwohnung) für den jeweiligen Öffnungszeitraum (Monate) AKM-Gebühren zu bezahlen.
Der AKM-Tarif für Radio- und TV-Empfang im Gästezimmer beträgt gemäß § 72 Gesamtvertrag AKM-VVAT 0,49 Cent pro Zimmer und Monat (seit 01.11.2014 indexiert 0,54 Cent) bzw. aktuell 6,48 Euro pro Zimmer und Jahr.
Mehr dazu finden sie unter: www.akm.at
Vertrag – AKM Radio TV in Gästezimmern §72
RAW
Seit Oktober 2018 werden zusätzlich RAW-Lizenzgebühren für die Nutzung der Rechte der Fernseh- und Filmproduzenten im Rahmen von Hotelzimmer-Fernsehen, durch die AKM eingehoben. Es entstehen RAM-Gebühren für die jeweilige Vermietungseinheit und die Dauer der Saison.
Der Tarif der RAW für die öffentliche Aufführung/Wiedergabe von Inhalten aus dem Wahrnehmungsrepertoire der RAW gemäß Rahmenvertrag RAW-VVAT beträgt € 2,50 pro Zimmer und Jahr (exkl. UST.).
Mehr dazu finden sie unter: www.raw-rechte.at
Vertrag – RAW TV in Gästezimmern §91
VGR
Im April 2020 wurden zusätzlich VGR-Lizenzgebühren für die Wiedergabe von TV- und Radio-Sendungen im Hotelzimmer eingeführt. Die VGR nimmt die Rechte (Eigen- und Auftragsproduktionen) von Rundfunkanstalten (ORF, ATV, ARD, ZDF, Pro7, Sat1, RTL, uvm.) für den Empfang von TV-Sendungen via TV im Hotelzimmer („Hotel-TV“) wahr.
Aufgrund der COVID19-Pandemie wurde der Tarif bis einschließlich 18. Mai 2021 nicht bei den Betrieben lizenziert bzw. eingehoben. Die Einhebung bei den Betrieben erfolgt über die AKM.
Der Tarif der VGR für die öffentliche Wiedergabe von Urheber- und Leistungsschutzrechten beträgt € 2,50 pro Zimmer und Jahr (exkl. UST.).
Mehr dazu finden sie unter: www.vvat.at
Grundsätzlich gilt, wenn Sie ein Rundfunkgerät besitzen, dann müssen Sie das melden. Wer eine Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich somit strafbar. Bitte vergewissern Sie sich auch, ob Sie die Rundfunkgebühren beglichen haben.
Hier der Link zu den Informationen: GIS – Infos für kleine Vermieter