Eine oft gestellte Frage ist, für wieviele Geräte und in welchem Zeitraum die GIS zu bezahlen ist. Wir haben daher alle Informationen zusammengefasst
Für Privatzimmervermieter (bis 10 Betten)
Als Privatzimmervermieter ist z.B. ein Einfamilienhaus, Bauernhaus oder ein ähnliches Gebäude definiert, in dem eine Familie wohnt, die insgesamt nicht mehr als zehn Betten an Feriengäste kurzzeitig vermietet.
Da die Familie hier ihr eigenes Haus zur Verfügung stellt und die Gäste im Familienverbund beherbergt werden, wird dieser Fall wie ein Haushalt behandelt.
Das bedeutet, dass einmalige Gebührenpflicht besteht, eine ganzjährige Meldung – so wie sie für jeden Privathaushalt gilt.
Für Ferienwohnungsvermieter
Jede Ferienwohnung / jedes Appartment benötigt eine Meldung.
Verfügt der Vermieter von Appartements/Ferienwohnungen über eine Konzession für gewerblichen Beherbergungsbetrieb, unterliegt dieser damit der Regelung für Hotels bzw. Pensionen. In diesem Fall ist ebenfalls eine ganzjährige Meldung zu bezahlen – unabhängig von der Anzahl betriebener Geräte.
Im eigenen Wohnhaus
Betreibt der Privatzimmervermieter in seinem Zimmerverband ein eigenes Appartement/Ferienwohnung, so benötigt dies eine eigene Meldung (auch wenn die Anzahl von 10 Betten in Summe nicht überschritten wird!)
Die Saisonale Anmeldung
Diese hat zur Voraussetzung, dass der Vermieter einen Hauptwohnsitz hat, wo eine ganzjährige Meldung erfolgt und nur saisonal am Nebenwohnsitz wohnt. Dann kann man eine saisonale (zwischen 4-9 Monaten) Anmeldung durchführen. Achtung: Bei einer eventuellen Kontrolle muss nachgewiesen werden können, dass wirklich nur im angegebenen Zeitraum der Nebenwohnsitz bewohnt war.
Was ist, wenn man nun ein gewerberechtlicher Betrieb ist/wird?
Verfügt der Vermieter von Appartements/Ferienwohnungen über eine Konzession für gewerblichen Beherbergungsbetrieb, unterliegt dieser damit der Regelung für Hotels bzw. Pensionen. In diesem Fall ist ebenfalls eine ganzjährige Meldung zu bezahlen – unabhängig von der Anzahl betriebener Geräte.
Zu den Online – Anmeldeformularen der GIS geht es hier: https://www.gis.at/service/online-formulare/
Grundsätzlich gilt, wenn Sie ein Rundfunkgerät besitzen, dann müssen Sie das melden. Wer eine Meldung überhaupt nicht oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich somit strafbar.
Hier der Link zu den Informationen: AKM, RAW und VGR – Infos für kleine Vermieter