Wie bekomme Sie als Privatvermieter eine UID-Nummer und wofür brauch Sie diese eigentlich?
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) dient zur Identifikation gegenüber anderen Unternehmen und ist eine spezielle Registrierungsnummer.
Grundsätzlich haben UnternehmerInnen, die zum Vorsteuerabzug, auch wenn es nur teilweise ist, berechtigt sind, einen Anspruch auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sollten UnternehmerInnen ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführen, die zum vollen Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen (z.B. Kleinunternehmer), sowie pauschalierte Land- und Forstwirte, dann haben diese nur einen Anspruch auf Erteilung einer UID-Nummer, wenn sie die UID Nummer für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmerinnen/Unternehmern in anderen EU-Staaten benötigen.
Folgende drei Gruppen erhalten die UID-Nummer nur auf Antrag:
- Pauschalierte Land- und Forstwirte
- Unternehmen, die nur Umsätze ausführen, die den Vorsteuerabzug ausschließen (z.B. Kleinunternehmer)
- Juristische Personen, die keine Unternehmereigenschaft besitzen
Sie müssen dabei beweisen, dass die UID-Nummer für innergemeinschaftliche Lieferungen/Warenverkäufe in die EU, innergemeinschaftliche Erwerbe/Wareneinkäufe aus der EU oder innergemeinschaftliche Dienstleistungen benötigt wird. Um Sie zu beantragen, ist das Formular U15 zu verwenden.
Mehr Informationen über den Gebrauch und die UID Nummer generell finden Sie hier: