NEUERUNGEN FÜR KLEINUNTERNEHMER
- Erhöhung der Kleinunternehmergrenze für umsatzsteuerliche Zwecke auf 35.000,- (Nettogrenze)
- Pauschalierung in der Einkommensteuer, sofern selbständige Einkünfte oder Einkünfte aus Gewebebetrieb erzielt werden. Für die Höhe der pauschalen Ausgaben sind lediglich die Umsatzhöhe und die Branche ausschlaggebend. Die Ausgaben können im Normalfall mit 45% der Umsätze angenommen werden. Bei Dienstleistungsbetrieben werden pauschale Ausgaben von 20% der Umsätze vorgesehen.
- Es kann nach wie vor ein Grundfreibetrag geltend gemacht werden
- SVA-Pflichtversicherung ist abzugsfähig
- Verdoppelung bei GWGS von € 400,- auf € 800,-