Ablauf der Förderungen
Damit Ihre Förderung reibungslos abgewickelt werden kann, bitten wir Sie, die folgenden Schritte genau einzuhalten – sowohl bei einer Website- als auch bei einer Fotoförderung:
1. Antrag stellen
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Senden Sie den Förderantrag sowie die Zustimmungserklärung an den Verband.
2. Genehmigung abwarten
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Der Antrag wird vom Vorstand geprüft.
3. Dienstleister beauftragen
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Nach erfolgter Genehmigung können Sie den gewünschten Dienstleister beauftragen.
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Bitte beachten Sie dabei den vorgegebenen Kriterienkatalog.
Nur bei Fotoförderung
Folgendes Bildmaterial ist dem Verband zur Verfügung zu stellen:
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Innenaufnahmen (z. B. Zimmer, Bad, Küche, Wohnzimmer etc.)
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Kulinarische Angebote (z. B. Frühstücksbuffet, Bäckerservice, Willkommenskorb)
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Außenaufnahmen des Betriebs
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Portraits der Gastgeber*innen bei ihrer Tätigkeit oder einem Hobby
(bitte keine klassischen Passfotos – orientieren Sie sich am Stil von AirBnB)
4. Endprodukt einreichen
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Übermitteln Sie das fertige Produkt (Website oder Fotos) an den Verband.
5. Rechnungen übermitteln
Für die Auszahlung der Förderung sind folgende Unterlagen erforderlich:
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Eine Gesamtkostenaufstellung der erbrachten Leistung
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Eine Rechnung an den Verband (in Höhe der Fördersumme)
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Eine Rechnung an Sie als Auftraggeber (für den Differenzbetrag)
❗️Wichtig: Die Rechnung an den Verband muss unbedingt vor der Bezahlung an uns übermittelt werden!
Nur so kann die Förderung korrekt abgewickelt werden.
Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn alle Unterlagen vollständig und vorab eingereicht wurden.
6. Prüfung & Auszahlung
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Nach Prüfung durch den Verband erfolgt die Auszahlung der Fördersumme direkt an den Dienstleister.
7. Nutzungsrechte
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Sobald der gesamte Rechnungsbetrag beglichen ist, gehen die vollen Nutzungsrechte an den Verband der Kärntner Privatvermieter sowie an Sie als Vermieter*in über.
Dies umfasst die Nutzung für Website, Drucksorten und mögliche Werbemaßnahmen.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der Verband selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Bürozeiten: Mo-Fr 8:00 -12:00 Uhr