gastfreunde-logo-blau-retinagastfreunde-logo-blau-retinagastfreunde-logo-blau-retinagastfreunde-logo-blau-retina
  • Verein
    • Das sind wir
    • Dafür stehen wir
    • Das bieten wir
    • So unterstützen wir
    • Edelweiß
  • Unterkünfte
  • Partnerbetriebe
  • Veranstaltungen
  • News
  • Downloads
  • Shop
0

€0,00

Shop
✕
22. Mai 2024

Handwerkerbonus ab 15. Juli 2024 beantragbar

Für alle Handwerkerleistungen ab 1. März 2024

  • Förderhöhe mindestens 50 Euro
  • maximal 2.000 Euro pro Person und Wohneinheit 2024
  • maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit 2025

Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Am Mittwoch soll der entsprechende Abänderungsantrag im Parlament eingebracht werden. Diese Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.

 

Was wird gefördert?
  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.
  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw.
  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.
  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.
  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.
  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich
Wie kann der Antrag gestellt werden?
  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

 

Alle weiteren Informationen finden Sie unter:

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft oder unter Handwerkerbonus

Ähnliche Beiträge

12. März 2024

Online Auktion der Kronen Zeitung und Kleinen Zeitung – Frühling 2024


Mehr erfahren
3. März 2023

KÜMMERER


Mehr erfahren
1. September 2022

HERBSTKRONE – Momente in der goldenen Zeit


Mehr erfahren
Handwerkerbonus 2024 und 2025
Handwerkerbonus 2024 und 2025

VERBAND DER KÄRNTNER PRIVATVERMIETER
Schleppe Platz 5/1
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

0670 / 654 042 6

Verein

  • Das sind wir
  • Dafür stehen wir
  • Das bieten wir
  • So unterstützen wir
  • Edelweiß
  • Unterkünfte

Wichtige Links

  • Jetzt Mitglied werden
  • Partnerbetriebe
  • Veranstaltungen
  • News
  • Kontakt
  • Downloads
  • Newsletter

Rechtliches

  • Beitrittserklärung
  • Vereinsstatuten
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • AGBs

Bürozeiten

MO bis FR: 8:00 – 12:00 Uhr

2025 © VERBAND DER KÄRNTNER PRIVATVERMIETER | Erstellt von Krassgrün.at
    Shop
    0

    €0,00

      ✕

      Anmelden

      Passwort vergessen?

      ✕

      Warenkorb

      Weiter zur Kasse Warenkorb anzeigen
      • Shop
      • Mein Konto
      • 0 Warenkorb