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20. Juli 2021

Kaerntner Slow Food Kärnten Werbung Foto by Johannes Puch www.johannespuch.at

Allergene – Sie müssen Ihre Gäste über Allergene informieren

Jeder Betrieb ist seit 13.12.2014 verpflichtet, die Gäste über die angebotenen Lebensmittel und deren enthaltenden Allergene zu informieren. Die Information über die 14 wichtigsten Allergene kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Bei vorverpackten Waren sind die Allergene auf dem Etikett ausgewiesen, bei offener Ware besteht die Möglichkeit, die Allergene schriftlich zu kennzeichnen oder mündlich darüber zu informieren.

Voraussetzung für die mündliche Informationsweitergabe

Die folgenden Voraussetzungen sind in unserem Betrieb sichergestellt:

  1. Schriftlicher Hinweis an gut sichtbarer Stelle im Frühstücksraum, z. B. auf der Karte oder als Aushang, dass die Allergeninformationen auf Nachfrage erhältlich sind, z.B. durch folgenden Satz:

„Unsere MitarbeiterInnen informieren Sie über allergene Zutaten in unseren Produkten“

  1. Während der gesamten Öffnungszeiten des Betriebes muss zumindest eine beauftragte Person verfügbar sein, so dass die Auskunft jederzeit auf Anfrage erteilt werden kann.
  2. Diese beauftragte Person muss mindestens alle 3 Jahre geschult werden.
  3. Es müssen schriftliche Unterlagen über die allergenen Zutaten in jedem Produkt geführt werden und griffbereit sein. An diesen können Sie sich orientieren, wenn Sie über die enthaltenen Allergene Auskunft geben. Bei uns im Betrieb liegen die Unterlagen hier auf: _______________________

 

Folgende Information könne Sie in Ihren Frühstückraum aushängen!

 

Lieber Gast!

Informationen über Zutaten in unsren Speisen, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, erhalten Sie auf Nachfrage bei unseren Mitarbeiter*innen!

Ihre Gastgeber

 

Wir haben eine Vorlage für Sie hier vorbereite.

Vorlage – Information Allergene

Vorlage – Produkt- und Rezeptblatt

 

Quellen:

WKO – Leitfaden zum Umgang mit allergenen Stoffen 

WKO – Allergene – Plakat

Gesamte Rechtsvorschrift für Allergeninformationsverordnung

Allergieauslöser Buchstabencode für schriftliche Allergen-kennzeichnung Dazu gehören zum Beispiel folgende Stoffe und Erzeugnisse daraus
glutenhaltiges Getreide A Weizen, Roggen, Gerste, Hafer (oder Hybridstämme davon), Dinkel, Kamut, Khorasan-Weizen, Emmer, Einkorn, Grünkern
Krebstiere B Krebs, Shrimps, Garnelen, Langusten, Hummer, Scampi
Ei C Eier von Geflügel
Fisch D Alle Fischarten, Kaviar
Erdnuss E alle Erdnusssorten
Soja F Alle Sorten von Sojabohnen
Milch oder Laktose G Milch von Säugetieren, wie Kuh, Schaf, Ziegen, Pferd, Esel
Schalenfrüchte/ Nüsse H Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunuss (besser bekannt als Cashew), Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamia- oder Queenslandnüsse
Sellerie L Bleichsellerie, Knollensellerie, Staudensellerie
Senf M
Sesam N
Sulfite O E 220 – E 228 Sulfit in einer Konzentration von mehr als 10mg/Kilogramm oder Liter
Lupinen (auch Wolfsbohne oder Feigenbohne genannt) P
Weichtiere R Schnecken, Abalone, Oktopus, Tintenfisch, Calamares, alle Muscheln, Austern

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